
Regionale Investitionsbeihilfe
Dla Inwestora
Befreiung von der Grundsteuer für neu errichtete Gebäude, die eines der folgenden Kriterien erfül-len:
- Umsetzung einer neuen Technologie (mind. 25% der Kosten) oder
- Bau eines Bürohauses mind. 1 500 m2 oder
- Investitionskosten mind. 7 Mio. PLN und Beschäftigung von mind. 40 Personen.
Befreiung von der Grundsteuer für die auf dem Gelände der Sonderwirtschaftszone Wałbrzych neu errichteten Gebäude, die zugleich folgende Kriterien erfüllen:
- mindestens 75 Mio. zł Investitionskosten und
- mindestens 100 neu eingestellte Mitarbeiter.
Befreiung von der Grundsteuer für die auf dem Gelände der Sonderwirtschaftszone Wałbrzych neu errichteten Mietgebäude, die das folgende Kriterium erfüllen:
- minimum 10 000 m2 Nutzfläche.
Ausführliche Informationen samt Dokumenten:
Kontaktdaten
Biuro Obsługi Inwestorów